Vielen Dank für Ihr Interesse an der Deutschen Schule Rom!
Wir freuen uns darauf, Ihr Kind bei uns begrüßen zu dürfen. Gerne informieren wir Sie über die Anmeldung.
Wir freuen uns darauf, Ihr Kind bei uns begrüßen zu dürfen. Gerne informieren wir Sie über die Anmeldung.
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Wer kann sich in der Deutschen Schule Rom anmelden?
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Wie läuft die Anmeldung formal ab?
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Was Sie über unsere Schule wissen sollten....
Nach den Statuten der Schule und den Richtlinien der für die Schule zuständigen deutschen Behörden muss in der Regel ein Elternteil des Schülers/der Schülerin den Wohnsitz in Rom oder in der Umgebung haben. Das gilt auch für die Schüler der Oberstufe.
Kindergarten:
Der Kindergarten nimmt zum Schuljahresbeginn Kinder auf, die bis zum 31.12. des laufenden Jahres das 3. Lebensjahr vollenden. Ältere Kinder können nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung aufgenommen werden, sofern sie bereits Deutschkenntnisse haben und noch Plätze zur Verfügung stehen.
Die Anmeldefrist für Neueinschreibungen für das Schuljahr 2012 - 2013 geht vom 15. November 2011 - 28. Februar 2012.
Grundschule und Gymnasium:
Neueinschreibungen in die Schule sind nach Rücksprache und bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme jederzeit möglich. Bei deutschen und österreichischen Kindern, die von innerdeutschen oder österreichischen oder solchen Schulen im Ausland kommen, die durch die Kultusministerkonferenz anerkannt sind, erfolgt die Aufnahme und Einschulung gemäß den Angaben des Abgangszeugnisses der vorher besuchten Schule.
Voraussetzung für die Aufnahme nichtdeutscher Kinder sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um auf dem jeweiligen Klassenniveau dem Unterricht folgen zu können. Die Klasseneinstufung wird nach einem Aufnahmetest und/oder einer Probezeit festgesetzt.
Neueinschreibungen in die Schule sind nach Rücksprache und bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme jederzeit möglich. Bei deutschen und österreichischen Kindern, die von innerdeutschen oder österreichischen oder solchen Schulen im Ausland kommen, die durch die Kultusministerkonferenz anerkannt sind, erfolgt die Aufnahme und Einschulung gemäß den Angaben des Abgangszeugnisses der vorher besuchten Schule.
Voraussetzung für die Aufnahme nichtdeutscher Kinder sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um auf dem jeweiligen Klassenniveau dem Unterricht folgen zu können. Die Klasseneinstufung wird nach einem Aufnahmetest und/oder einer Probezeit festgesetzt.
2. Wie läuft die Anmeldung formal ab?
Für die Anmeldung reichen Sie in der Verwaltung bitte folgende Unterlagen ein:
| Formulare aus unserem Download (im Original unterschrieben) |
Als einfache Kopie einzureichen |
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(Bitte beachten Sie, dass der Eingang des Anmeldeformulars vom Sekretariat bestätigt werden muss). |
Geburtsurkunde |
| Antrag auf Mitgliedschaft im Schulverein |
Familienstandsbescheinigung |
| Impfzeugnisse | |
| Sorgerecht, falls die Eltern getrennt oder geschieden sind | |
| Wohnsitzbescheinigung des italienischen Einwohnermelde- amtes (nach Eintreffen) | |
| Zeugnisse der beiden letzten Schuljahre | |
| Nachweis über die Einzahlung der Anmeldekosten, Kaution und Vereinsbeitrag |
Falls Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, genügt vorab die Zusendung des Anmeldeformulars und der letzten Zeugnisse sowie des Zahlungsbelegs.
Gerne stehen Ihnen Kindergarten- und Grundschulleitung sowie Mittel- und Oberstufenkoordinator für pädagogische Fragen zur Schullaufbahn Ihrer Kinder zur Verfügung.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
3. Was Sie über unsere Schule wissen sollten....
...können Sie hier erfahren.
- Schulordnung
- Mitgliedsbeitrag
- Ferienplan
- Sonderregelungen Italienisch als Fremdsprache
- Satzung des Schulvereins

